Rucksack | |
VS-Gerät* | ggf. (beim DAV) ausleihen |
Lawinenschaufel* | ggf. (beim DAV) ausleihen |
Lawinensonde* | ggf. (beim DAV) ausleihen |
Tourenski | ggf. (beim DAV) ausleihen |
Skistöcke | Teleskopskistöcke oder normale Skistöcke |
Klebefelle | Klebe- oder Haftfelle gut angepasst. Ggf. (beim DAV) ausleihen |
Handschuhe und Mütze | evtl. zweite Garnitur |
Sonnenbrille | |
Skibrille | |
Skiunterwäsche | |
Wechselwäsche | |
Fleece-Jacke oder Pullover | |
Anorak mit Kapuze | |
Sonnen- und Lippenschutz | mindestens Lichtschutzfaktor 15 |
Trinkflasche | normale Trink- oder Thermosflasche |
Erste-Hilfe-Bag | wenn vorhanden |
Sonstiges | Tourenverpflegung, Apotheke für pers. Bedarf, Fotoapparat |
*persönliche Sicherheitsausrüstung (obligatorisch!) |
Allgemeinen Teilnahmebedingungen Skitouren
Bedingungen für die Anmeldung und Teilnahme an Skitouren/Touren des SWC Regensburg welche durch die Anmeldung ausdrücklich anerkannt werden.
1) Teilnahmeberechtigung
An den Skitouren des SWC Regensburg können nur Mitglieder des SWC Regensburg teilnehmen.
2) Ihre Leistungsfähigkeit und Verhalten
Ihre Leistungsfähigkeit muss den Anforderungen der jeweiligen Skitour / Tour so weit gerecht werden, dass die Gruppe nicht unzumutbar behindert oder gefährdet wird. Die Teilnehmer müssen den Übungsleiter über bestehende -einschlägige – Erkrankungen (z. B. Allergie, Verletzung, Diabetes usw.) vor Beginn der Veranstaltung informieren, damit Gefährdungen weitgehend ausgeschlossen und das Ziel der Gruppe nicht aufs Spiel gesetzt wird. Der Übungsleiter kann Sie im Vorfeld von der Veranstaltung ausschließen, wenn Sie den zu erwartenden Anforderungen nicht gewachsen erscheinen oder Sie der Vorbesprechung ohne Entschuldigung und ohne wichtigen Grund fernbleiben. Bei einer bereits begonnenen Veranstaltung ist ein Ausschluss möglich, wenn die Gruppe in unzumutbarer Weise gestört, behindert, gefährdet oder die Anweisungen des Leiters nicht befolgt werden (ebenso für zukünftige Veranstaltungen).
4) Haftung und Versicherung
Veranstaltungen im Gebirge sind nie ohne Risiko (siehe 5 „Erhöhtes Risiko im Gebirge“). Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung. Jeder Teilnehmer verzichtet auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen jeglicher Art wegen leichter Fahrlässigkeit gegen den veranstaltenden Verein, den Übungsleiter bzw. deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, soweit nicht durch bestehende Haftpflichtversicherung der Schaden abgedeckt ist. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit dem veranstaltenden Verein oder dem Übungsleiter die Verletzung einer wesentlichen, sich aus der Natur des Vertrages ergebenden Pflicht (Kardinalpflicht) vorgeworfen werden kann oder wenn ein Schaden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der veranstaltenden Vereins oder des Übungsleiters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des veranstaltenden Vereins oder des Übungsleiters beruht.
5) Erhöhtes Risiko im Gebirge
Bei sämtlichen Veranstaltungen ist zu beachten, dass gerade im Berg- und Klettersport ein erhöhtes Unfall- und Verletzungsrisiko besteht, z.B. Absturzgefahr, Lawinen, Steinschlag, Spaltensturz, Höhenkrankheit, Kälteschäden etc. Dieses Risiko kann auch durch umsichtige und fürsorgliche Betreuung durch den eingesetzten Übungsleiter nicht vollkommen reduziert und ausgeschlossen werden. Die vom Verein eingesetzten „Tourenführer“ sind i.d.R. ausgebildete Fachübungsleiter des BSV/DSV für den Bereich Skitourenwesen, nicht jedoch staatlich geprüfte Berg- und Skiführer. Das alpine Restrisiko muss der Teilnehmer selbst tragen. Auch ist zu beachten, dass im Gebirge, vor allem in abgelegenen Regionen, auf Grund technischer oder logistischer Schwierigkeiten nur in sehr eingeschränktem Umfang Rettungs- und/oder medizinische Behandlungsmöglichkeiten gegeben sein können, so dass auch kleinere Verletzungen oder Zwischenfälle schwerwiegende Folgen haben können. Hier wird von jedem Teilnehmer ein erhebliches Maß an Eigenverantwortung und Umsichtigkeit, eine angemessene eigene Veranstaltungsvorbereitung, aber auch ein erhöhtes Maß an Risikobereitschaft vorausgesetzt. Es wird dem Teilnehmer deshalb dringend empfohlen, sich intensiv (z. B. durch Studium der einschlägigen alpinen Fachliteratur) mit den Anforderungen und Risiken auseinanderzusetzen, die mit der von ihm gebuchten Veranstaltung verbunden sein können.
6) Ausrüstung
Die Mitnahme der vorgeschriebenen Ausrüstung ist zwingend erforderlich (Ausrüstungsliste, Angaben bei der Vorbesprechung). Erfolg und Sicherheit der Veranstaltung können von der Qualität und Vollständigkeit der Ausrüstung abhängen. Mangelhafte oder unvollständige Ausrüstung kann zum Ausschluss von der Veranstaltung führen. Der Teilnehmer selbst ist für den ordnungsgemäßen Zustand der Ausrüstung verantwortlich. Für Leihausrüstungen übernimmt der SWC Regensburg keine Haftung. Jeder Teilnehmer ist selbst für die richtige Einstellung der Bindung durch ein Sportfachgeschäft verantwortlich.
7) An- und Abreise
Die An- und Abreise erfolgt bei allen Veranstaltungen auf eigene Verantwortung und auf eigene Kosten.
8) Bildrechte
Der Teilnehmer/die Teilnehmerin erklärt sich mit der Verwertung von auf Veranstaltungen der Touren des SWC Regensburg erstellten Bildern für Vereinszwecke einverstanden.